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Diabetes

Das diabetische Fusssyndrom ist von erheblicher Bedeutung für die Gesundheit der Patienten mit Diabetes mellitus. Viele Diabetiker müssen sich immer wieder mit Fussläsionen plagen.

Die meist langwierige Behandlung bedeutet für die Patienten eine erhebliche Belastung, selbst wenn eine Amputation vermieden werden kann. Die Ursachen des diabetischen Fusses sind vielfältig. Eine wichtige Rolle spielen die diabetischen  Nervenschädigung (Neuropathie); die diabetische Gefässschädigung (makro- und Mikroangiopathie) und Veränderungen des Fussskeletts (Osteoarthropathie).

Ich behandle mit Kompetenz und Vorsicht  Patienten mit körperlichen Beschwerden wie  Diabetiker (Zuckerkrankheit),  Antikoagulierte (Blutverdünnung), Rheumapatienten, Patienten mit Durchblutungsstörungen sowohl  arterieller als auch venöser Art.

 


 

Krankenkasse, gesetzliche Neuzulassung der Podologie

Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Gesetzliche Grundlage

Der Bundesrat hat am 26.05.2021 die Zulassung der Podologinnen und Podologen als Leistungserbringer/innen nach ärztlicher Anordnung beschlossen. Die Verordnung über die Krankenversicherung und die Krankenpflege-Leistungsvereinbarung wurde auf 01.01.2022 angepasst.

Zulassung

Die Podologie Andrey erfüllt alle Zulassungsvoraussetzungen. Mit Verfügung vom 11. 08. 2022 hat das kantonale Gesundheitsamt unserer Praxis die Zulassung erteilt.

Abrechenbare podologische Leistungen

Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist die ärztliche Verordnung.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Leistungen, welche bei Personen mit Diabetes mellitus durchgeführt werden, bei denen einer der nachfolgenden Risikofaktoren für ein diabetisches Fuss-Syndrom vorliegt:
  1. Polyneuropathie, mit oder ohne peripher arterielle Verschlusskrankheit (PAVK)
  2. Früheres diabetisches Ulcus
  3. Erfolgte diabetesbedingte Amputation, unabhängig vom Vorliegen einer Neuro- oder Angiopathie

Limitierte Jahresbehandlungen

Diabetes Patient ohne PAVK 4 Behandlungen/Jahr
Diabetes Patient mit PAVK 6 Behandlungen/Jahr

Umsetzung

Abrechnungsstart ab 01.01.2023.

Patientennachweis (bitte zum Behandlungstermin mitbringen)

Krankenkassenkarte
Patientenverordnung des Arztes (Verordnung zur Podologie bei diabetischem Fusssyndrom gem. Art. 11c KLV)
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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